Ab sofort gilt folgende Regelung:
Die Ausgabe des neuen Fangbuches erfolgt in Zukunft immer bei der Ausgabe der jeweils neuen Jahreskarten, im Austausch gegen das alte Fangbuch.
Sollte im laufenden Jahr der Platz im aktuellen Fangbuch nicht ausreichend sein, gibt es beim Vorstand, im Austausch für das ausgefüllte Fangbuch, jeweils ein neues Blatt.
Es dürfen nur vom Vorstand ausgegebene Originale verwendet werden, keinesfalls Kopien!